Von Haus aus
gut versichert

Das eigene Bauprojekt steckt voll mit Vorfreude und Visionen. Und im Verlauf auch oft mit zahlreichen Herausforderungen.

Starten Sie mit einem sicheren Gefühl in’s Bauabenteuer und realisieren Sie Ihren Traum. Mit der RheinLand Bauherrenhaftpflichtversicherung federn Sie große und kleine Katastrophen ab – und Ihr Bauprojekt bleibt ein Traumprojekt.

Junges Paar schaut sich lächelnd Baupläne an in einem Rohbau

Welche Risiken deckt die Bauherrenhaftpflichtversicherung ab?

Gerade in der Bauphase kann viel passieren. Und generell gilt: Wer baut, haftet auch für die Schäden, die durch den Bau entstehen. Für Neubau-, Umbau- und Anbaumaßnahmen.

Die Bauherrenhaftpflicht schützt Sie dann als privaten Bauherrn und private Bauherrin vor Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten - von der Bauphase bis zur Fertigstellung der Immobilie. Für entstandene Personen-, Sach- oder Vermögensschäden:

  • Personenschäden

    Werden Personen im Rahmen der Baumaßnahmen verletzt, müssen unter Umständen neben den Behandlungskosten auch weitere, aus dem Unfall entstehende Ansprüche wie z.B. Rentenansprüche bei Arbeitsunfähigkeit übernommen werden

  • Sachschäden

    Sachschäden passieren schnell. Zum Beispiel durch herabfallende Gerüstteile, die auf ein vor dem Baugrundstück geparktes Auto fallen

  • Vermögensschäden

    Verdienst- und Nutzungsausfälle stellen die sogenannten Vermögensschäden dar. Verletzt bspw. beim Eindecken des Daches ein herunterfallender Ziegel vorbeigehende Passanten und verletzt diese, können Schadensersatz und Schmerzensgeld fällig werden.

Highlights im Bauherren
Premium-Schutz

  • Schäden an Kabeln, Kanälen, Wasserleitungen, Gasrohren und sonstigen Erdleitungen

  • Schäden an elektrischen Frei- und Oberleitungen

  • Gebrauch von Be- und Entladevorrichtungen (z.B. Turmdrehkran)

  • Gebrauch von sonstigen Baumaschinen und Baugeräten wie z.B. Vibrationsplatten

  • Keine Leistungsbeschränkung wegen versehentlicher Obliegenheitsverpflichtung

Pflichten von
Bauherrin und Bauherr

Verkehrssicherungspflicht
Einrichtung der Baustelle inkl. Beschilderung und Beleuchtung, Absperren des Baugeländes, Aufstellen von Geräten, Lieferung und Lagerung von Materialien.

Organisations- und Überwachungspflicht
Ordnungsgemäße Sicherung der auf dem Grundstück gelagerten Materialien wie z. B. Erd- und Sandhaufen, Baustellenfahrzeuge, Dämmplatten oder die sichere Abdeckung von ungesicherten Schächten.

Auswahlpflicht
Bei der Auswahl von Planer, Bauunternehmen oder auch der Baustellenkoordination und der Handwerker müssen Bauherrin und Bauherr bestimmten Sorgfaltspflichten nachkommen. Nur fachkundige und qualifizierte Unternehmen dürfen für diese Aufgaben beauftragt werden.

FAQ

Neubauten bis 350.000 Euro sind mit der RheinLand Privathaftpflichtversicherung in den Tarifen Plus und Premium bereits abgedeckt. Bei größeren Bauvorhaben benötigen Sie eine eigene Bauherrenhaftpflichtversicherung für den ausreichenden Schutz der Baustelle. Denken Sie daran: In die Bausumme sind alle Kosten von der Einrichtung der Baustelle bis hin zur Fertigstellung des Bauvorhabens einzurechnen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung sichert Sie als privaten Bauherrn, als private Bauherrin ab, wenn Sie ein neues Einfamilienhaus oder ein Mehrfamilienhaus bauen oder auch bei größeren Sanierungen und Umbauten.

Bei den Deckungssummen können Sie zwischen 10, 20 und 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählen.

Wurde nichts anderes vereinbart, endet die Versicherung mit Fertigstellung des Bauvorhabens, spätestens aber 3 Jahre nach Versicherungsbeginn. Sollte sich die Bauzeit verlängern, sprechen Sie uns an - wir finden eine Lösung!

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