Was leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Kommt durch Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück ein Dritter zu Schaden, haften Sie - egal, ob Sie ein persönliches Verschulden trifft oder nicht. Man spricht von der sogenannten Gefährdungshaftung.
Damit diese Gefährdungshaftung weder zur Haftungs- noch zur Kostenfalle wird, ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enorm wichtig.
Die RheinLand Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ...
Prüft ...
... für Sie, ob die Schadensersatzansprüche auch tatsächlich gerechtfertigt sind
Wehrt ...
... bei nicht vorliegender Rechtfertigung die Ansprüche für Sie ab, notfalls auch vor Gericht
Übernimmt ...
... den Schaden, wenn die Kosten gerechtfertigt sind
Highlights im
Premium-Schutz
Schäden im Zusammenhang mit der Unterhaltung einer Photovoltaikanlage sind versichert
Die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz ist mitversichert
Mitversichert sind Familienangehörige, die für den VN stellvertretend dessen Besitzerpflichten wahrnehmen
Mitversichert sind auch Personen wie z. B. Nachbarn, die für den Versicherungsnehmer aus Gefälligkeit dessen Besitzerpflichten wahrnehmen
Bauherrenhaftpflicht bis 500.000 Euro Bausumme ist inkludiert
Gebrauch von Haus- und Gartengeräten wie Kehr- oder Bohnermaschine, Laubbläser oder Heckenschere u.v.m.
Auch der Heizöltank bis 10.000 Liter Fassungsvermögen ist versichert
Der Baustein Best-Leistungsgarantie ist zusätzlich abschließbar
Wer braucht eigentlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?
Als Inhaber*in, Eigentümer*in, aber auch als Verpächter*in von bebauten und unbebauten Grundstücken sind Sie verantwortlich dafür, dass von diesen keine Gefahr für andere ausgehen kann und Sie Ihrer Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht für Haus und Grundbesitz nachkommen.
Eigentümer*innen in selbst bewohnten Wohnungen und Häusern
Eigentümer*innen von vermieteten Wohnungen und Häusern
Besitzer*innen von Mehrfamilienhäusern
Eigentümergemeinschaften
Vermieter*innen oder Verpächter*innen von bebauten und unbebauten Grundstücken
FAQ
Im Premium-Tarif der Privathaftpflichtversicherung sind mitversichert:
- der Besitz eines selbst bewohnten Ein-/Zweifamilien- oder Generationenhauses oder eines selbst mitbewohnten Mehrfamilienhauses mit bis zu vier Wohneinheiten
- Besitz von unbebauten Grundstücken bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 m2
- Vermietung von Räumen, bis zu drei Wohnungen, einem Einfamilienhaus/Ferienhaus und bis zu sechs Ferienzimmern
Die Haus- und Grundbesitzerhaftplichtversicherung versichert Sie, wenn Sie
- Eigentümer*in einer vermieteten Wohnung oder eines vermieteten Hauses
- Eigentümer*in einer selbst genutzten Immobilie
- Besitzer*in eines Mehrfamilienhauses
- Mitglied einer Eigentümergemeinschaft
- Inhaber*in, Vermieter*in oder Verpächter*in eines bebauten oder unbebauten Grundstücks
sind.
Bei den Deckungssummen können Sie zwischen 10, 20 und 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählen.
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