Weil
Eigentum verpflichtet

Fliegende Dachziegel, ein herunterfallender Ast, ein vereister Gehweg – kommt dadurch jemand auf Ihrem Grundstück zu Schaden, haften Sie.

Die RheinLand Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert genau gegen solche Risiken ab und übernimmt berechtigte Schadenersatzforderungen.

Ein älteres Paar steht Arm in Arm vor einer Immobilie und lächelt sich an und haben einen Schlüssel in der Hand

Was leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Kommt durch Ihre Immobilie oder Ihr Grundstück ein Dritter zu Schaden, haften Sie - egal, ob Sie ein persönliches Verschulden trifft oder nicht. Man spricht von der sogenannten Gefährdungshaftung.

Damit diese Gefährdungshaftung weder zur Haftungs- noch zur Kostenfalle wird, ist der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung enorm wichtig.

Die RheinLand Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ...

  • Prüft ...

    ... für Sie, ob die Schadensersatzansprüche auch tatsächlich gerechtfertigt sind

  • Wehrt ...

    ... bei nicht vorliegender Rechtfertigung die Ansprüche für Sie ab, notfalls auch vor Gericht

  • Übernimmt ...

    ... den Schaden, wenn die Kosten gerechtfertigt sind

Highlights im
Premium-Schutz

  • Schäden im Zusammenhang mit der Unterhaltung einer Photovoltaikanlage sind versichert

  • Die Einspeisung von Strom in das öffentliche Netz ist mitversichert

  • Mitversichert sind Familienangehörige, die für den VN stellvertretend dessen Besitzerpflichten wahrnehmen

  • Mitversichert sind auch Personen wie z. B. Nachbarn, die für den Versicherungsnehmer aus Gefälligkeit dessen Besitzerpflichten wahrnehmen

  • Bauherrenhaftpflicht bis 500.000 Euro Bausumme ist inkludiert

  • Gebrauch von Haus- und Gartengeräten wie Kehr- oder Bohnermaschine, Laubbläser oder Heckenschere u.v.m.

  • Auch der Heizöltank bis 10.000 Liter Fassungsvermögen ist versichert

  • Der Baustein Best-Leistungsgarantie ist zusätzlich abschließbar

Wer braucht eigentlich eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Als Inhaber*in, Eigentümer*in, aber auch als Verpächter*in von bebauten und unbebauten Grundstücken sind Sie verantwortlich dafür, dass von diesen keine Gefahr für andere ausgehen kann und Sie Ihrer Verkehrssicherungs- und Instandhaltungspflicht für Haus und Grundbesitz nachkommen.

  • Eigentümer*innen in selbst bewohnten Wohnungen und Häusern

  • Eigentümer*innen von vermieteten Wohnungen und Häusern

  • Besitzer*innen von Mehrfamilienhäusern

  • Eigentümergemeinschaften

  • Vermieter*innen oder Verpächter*innen von bebauten und unbebauten Grundstücken

FAQ

Im Premium-Tarif der Privathaftpflichtversicherung sind mitversichert:

  • der Besitz eines selbst bewohnten Ein-/Zweifamilien- oder Generationenhauses oder eines selbst mitbewohnten Mehrfamilienhauses mit bis zu vier Wohneinheiten
  • Besitz von unbebauten Grundstücken bis zu einer Gesamtfläche von 10.000 m2
  • Vermietung von Räumen, bis zu drei Wohnungen, einem Einfamilienhaus/Ferienhaus und bis zu sechs Ferienzimmern

Die Haus- und Grundbesitzerhaftplichtversicherung versichert Sie, wenn Sie

  • Eigentümer*in einer vermieteten Wohnung oder eines vermieteten Hauses
  • Eigentümer*in einer selbst genutzten Immobilie
  • Besitzer*in eines Mehrfamilienhauses
  • Mitglied einer Eigentümergemeinschaft
  • Inhaber*in, Vermieter*in oder Verpächter*in eines bebauten oder unbebauten Grundstücks

sind.

Bei den Deckungssummen können Sie zwischen 10, 20 und 50 Millionen Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden wählen.

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