Eine weiße Steckdosenleiste mit drei Steckplätzen und USB. Alle Plätze sind leer.

Darum ist die Produkthaftung ein heißes Eisen

Was ist, wenn durch ein fehlerhaftes Produkt ein Schaden entsteht, wer zahlt die Entschädigung? Hier gilt die Produkthaftung. Nicht zu verwechseln mit der Haftung für den Mangel am Produkt selbst – das sind Gewährleistung und Garantie. 

Geregelt ist die Produkthaftung im Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG). Wird durch die Nutzung eines fehlerhaften Produktes ein anderer Gegenstand beschädigt, ist das ein Sachschaden nach dem ProdHaftG. Wird eine Person verletzt oder sogar getötet, ein Personenschaden. 

In diesen Fällen haften Hersteller für den Schaden und sehen sich oft mit hohen Schadensersatzforderungen konfrontiert. Und das unabhängig vom eigenen Verschulden: Der Hersteller haftet auch, wenn ihm weder Vorsatz noch Fahrlässigkeit nachzuweisen sind. Das nennt man Gefährdungshaftung.

Welche Produkte fallen unter das ProdHaftG? 

Das Gesetz gilt für jede bewegliche Sache, auch wenn sie Teil einer anderen beweglichen oder unbeweglichen Sache sind, sowie Elektrizität. Beispiele sind Konsumgüter wie Kleidung, Möbel oder Spielzeuge, Geräte und Maschinen, aber auch Nahrungsmittel. 

Wer haftet? 

Viele Produkte werden heute von mehreren Herstellern bzw. Produzenten gefertigt. Sie setzen sich oft aus Teilprodukten verschiedener Hersteller zusammen. Wer als Hersteller zu Schadensersatz herangezogen werden kann, definiert § 4 des ProdHaftG. 

Grundsätzlich haftet, wer… 

  • das Endprodukt, ein Teilprodukt oder einen Grundstoff herstellt, 

  • ein Fremdprodukt unter eigenem Warenzeichen in den Verkehr bringt, 

  • ein namenloses Fremdprodukt vertreibt, dessen Hersteller nicht innerhalb eines Monats benannt werden kann ("Quasi-Hersteller"), 

  • ein Produkt importiert und in Verkehr bringt, das nicht aus dem Europäischen Wirtschaftsraum kommt. 

Bestehen Endprodukte aus vielen einzelnen Teilprodukten unterschiedlicher Hersteller, können mehrere Hersteller haftbar gemacht werden. Selbst Importeure und Händler können in die Haftungskette einbezogen werden. 

Wie hoch ist die Haftung nach dem ProdHaftG? 

Eine Höchstgrenze für Sachschäden gibt es nicht. Allerdings sieht das ProdHaftG eine Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro vor. Bei Personenschäden beträgt die Haftungsobergrenze insgesamt 85 Millionen Euro. 

Wie kann man sich absichern? 

Eigenes Verschulden ist keine Voraussetzung für die Produkthaftung. Deshalb sollten sich Hersteller, weiterverarbeitende Betriebe, Importeure und Händler für den Schadenfall absichern. Dafür gibt es die Betriebshaftpflichtversicherung und die erweiterte Produkthaftpflicht. 

Konventionelle oder erweiterte Produkthaftpflicht? 

Die konventionelle Produkthaftpflicht ist in der Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert. Mitunter gilt es aber eine erweiterte Produkthaftpflicht abzusichern. Wann reicht die normale Betriebshaftpflichtversicherung und wann wird eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung benötigt. 

Konventionelle Produkthaftpflicht: 

Wer als Hersteller oder Warenlieferant 

  • Produkte direkt für Endverbraucher hergestellt oder 

  • mit Produkten für Endverbraucher 

handelt, für den reicht die normale Betriebshaftpflichtversicherung mit konventionellem Produkthaftpflichtrisiko in der Regel aus. Versichert sind Personen- und Sachschäden. 

Erweiterte Produkthaftpflicht: 

Hersteller und Händler, 

  • deren Produkte keine Enderzeugnisse sind, 

  • deren Erzeugnisse mit anderen Produkten vermischt oder verbunden werden, 

  • deren Erzeugnisse von Dritten weiterverarbeitet oder bearbeitet werden, 

  • deren Endprodukte in anderen Produkten verbaut werden, 

  • von Maschinen, mit denen andere Produkte produziert werden, 

sind mit einer erweiterten Produkthaftpflichtversicherung gut beraten. 

Tipp 

Die Produkthaftung ist ein erhebliches Risiko für Unternehmen. Sinnvoll ist deshalb, eine genaue Risikoanalyse durchzuführen und ggf. Vorsorgemaßnahmen zu etablieren. 

Sollte doch einmal etwas passieren, hilft eine zuverlässige Betriebshaftpflichtversicherung – eventuell ergänzt mit dem Baustein "Erweiterte Produkthaftpflicht". Dabei sollte die Versicherungssumme dem Risiko entsprechend gewählt sein und nicht zu niedrig ausfallen.