Junge Fahrerinnen und Fahrer
aufgepasst!

Schadenfreiheitsrabatte erfahren – auch ohne eigenes Fahrzeug? Hier erfahren Sie, wie das geht und welche Vorteile das für Fahrer*innen und Eltern hat.

Junge lächelnde Fahrerin am Steuer eines Pkw

Startklar: Die Kfz-Versicherung
für Fahranfänger*innen

Fahrpraxis mit dem Wagen der Eltern bzw. Großeltern

  • Was ist Startklar?
    Startklar ist eine Kfz-Versicherung für jungen Fahrerinnen und Fahrer, die kein eigenes Fahrzeug besitzen, aber das der Eltern oder Großeltern nutzen dürfen. Mit Startklar können sie sich schon jetzt Sondereinstufungen in günstigere Schadenfreiheitsklassen erfahren. Diese können dann später für die RheinLand Kfz-Versicherung des eigenen Fahrzeugs angerechnet werden.

  • Für wen ist Startklar?
    Junge Fahrer*innen ab 17 im Rahmen des begleiteten Fahrens.
    Junge Fahrer*innen ab 18, die den Pkw der Eltern nutzen.

  • Muss eine Kfz-Versicherung bei den RheinLand Versicherungen bestehen?
    Ja! Über den Startklar-Vertrag  besteht nur Versicherungsschutz, wenn die Fahrzeuge der Eltern bei den RheinLand Versicherungen versichert sind. Ansonsten kann keine Versicherungsleistung erbracht werden.

  • Welche Sondereinstufung wird durch Startklar gewährt?
    Startklar bietet direkt eine Sondereinstufung in SF1. Bei Schadenfreiheit wird für jedes Jahr der Vertragsdauer die Einstufung um eine weitere Schadenfreiheitsklasse erweitert. Das eigene Fahrzeuge kann dann direkt mit der erreichten SF-Klasse in der RheinLand Kfz-Versicherungen beginnen.

  • Was passiert mit dem Schadenfreiheits-Rabatt der Eltern bei einem Schaden?
    Der Kfz-Vertrag der Eltern genießt während der Startklar-Laufzeit einen Rabattschutz. Dieser Schutz gilt für den ersten Schaden, den der oder die Startklar-Fahrer*in im laufenden Versicherungsjahr verursacht.

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